Dienstvereinbarungen
Hier finden Sie die an der CAU gültigen Dienstvereinbarungen. Achtung: Nicht alle gelten auch für den Wissenschaftlichen Dienst! Um zu erfahren, welche für Sie gilt, müssen Sie jeweils nachsehen, wer die DV neben der Dienststellenleitung unterschrieben hat: der Personalrat (Technisch-Administrativer Dienst), der Personalrat (Wissenschaftlicher Dienst) oder beide Personalräte gemeinsam. Eine Übersicht finden Sie auch am Ende dieser Seite unter den 59-er Vereinbarungen.
Dienstvereinbarungen werden zwischen einer Dienststellenleitung (Präsidium der CAU) und einem Personalrat geschlossen.
Wenn die Vereinbarung vom PR für den Technisch-Administrativen Dienst abgeschlossen wurde, ist sie für die Beschäftigten dieses Bereiches gültig.
Wenn die Vereinbarung vom PR für den Wissenschaftlichen Dienst abgeschlossen wurde, ist sie für die Beschäftigten dieses Bereiches gültig.
Wurde die Vereinbarung von beiden Personalräten abgeschlossen, ist sie für alle Beschäftigten gültig.
Die Dienstvereinbarungen der CAU findet man auf der Homepage der Personalabteilung: http://www.uni-kiel.de/personal/de/dienstvereinbarungen
Dienstvereinbarungen an der CAU |
Betrifft Wiss. Dienst? |
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Dienstvereinbarung über die variable Arbeitszeit - für die zentrale Verwaltung |
NEIN |
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Dienstvereinbarung über die variable Arbeitszeit - für die Universitätsbibliothek |
UB |
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Dienstvereinbarung über die variable Arbeitszeit - für die Fakultäten und zentralen Einrichtungen |
NEIN |
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Dienstvereinbarung über die Alternierende Wohnraumarbeit |
NEIN |
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Betriebliches Eingliederungsmanagement |
JA |
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Beurteilungsrichtlinie - Ausschluss von Tarifbeschäftigten in einzelnen Bereichen |
NEIN |
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Beurteilung akademischer Mittelbau |
JA |
Gekündigt zu Sept 2015, Nachwirkung bis Aug 2017 |
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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz |
JA |
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Sonderurlaub |
JA |
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Hilfe für suchtgefährdete Beschäftigte |
JA |
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Tabakprävention |
JA |
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Videoüberwachungsanlagen |
JA |
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Weiterbeschäftigung von Auszubildenden |
NEIN |
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Zutrittkontrollterminals |
JA |
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Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit zum Jahreswechsel |
JA |
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Dienstvereinbarung über den Betrieb von Fernmeldekomponenten und die Nutzung von Telekommunikationsanlagen Siemens HICOM an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel |
??? |
Unterschrieben? 2001 |
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59er-Regelungen sind Verträge zwischen
der Landesregierung und den beiden Spitzenverbänden der Gewerkschaften (Deutscher Beamtenbund DBB und Deutscher Gewerkschaftsbund DGB)
nach § 59 Mitbestimmungsgesetz
Liste der 59er-Regelungen Quelle: ship und HPR vom Innenministerium |
Gültig? |
Fundstelle |
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Vereinbarung zur Übernahme des Tarifvertrages vom 25. Januar 1990 über die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern auf Arbeitsplätzen mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik |
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Amtsbl. Schl.-H. 1992 S. 47 |
06.01.1992 |
Richtlinien über den Aufstieg von Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes in die Laufbahnen des höheren Dienstes (Aufstiegsrichtlinien) |
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Amtsbl. Schl.-H. 2003, S. … |
05.06.2003 |
Vereinbarung über die Richtlinien zur Förderung der Mobilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung (Mobilitäts-RL) |
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Amtsbl. Schl.-H. 1992 S. 278 |
13.04.1992 |
Vereinbarung über die Festsetzung der höchsten Dienstwohnungsvergütung |
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Amtsbl. Schl.-H. S. 653 |
08.12.1994 |
Vereinbarung über die Richtlinien für die Nutzung privater Datenverarbeitungsanlagen in Diensträumen vom 25. März 1995 |
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Amtsbl. Schl.-H. S. 356 |
12.04.1995 |
Vereinbarung über Richtlinien für die Nutzung privater Datenverarbeitungsanlagen (DVA) zu dienstlichen Zwecken außerhalb der Diensträume |
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Amtsbl. Schl.-H. 1995 S. 513 |
25.07.1995 |
Vereinbarung über Sonderurlaub von lebensälteren Beamtinnen und Beamten bei Personalüberhang vom 29. Mai 1997 [Die Vereinbarung war bis zum 31. Dezember 1997 befristet, ist folglich nur noch im Rahmen der Abwicklung anzuwenden.] |
NEIN
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Vereinbarung über die einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen unter sozialer Absicherung der ausscheidenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer [Die Vereinbarung war bis zum 31. Dezember 1997 befristet, ist folglich nur noch im Rahmen der Abwicklung anzuwenden.] |
NEIN |
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Vereinbarung über ein Fortbildungskonzept für eine moderne Landesverwaltung (Fortbildungskonzept) |
JA |
Amtsbl. Schl.-H. 2001 S. 502 |
10.09.2001 |
Vereinbarung über die Beförderung von Beamtinnen und Beamten des Landes Schleswig-Holstein nach dem Leistungsprinzip (Leistungs- und Beförderungsgrundsätze) |
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Amtsbl. Schl.-H. 1997 S. 450
Änderungen und Ergänzungen: geändert (Bek. v. 27.12.1999, Amtsbl. Schl.-H. 2000 S. 57) geändert (Bek. v. 31.10.2002, Amtsbl. Schl.-H. S. 722) geändert (Bek. v. 20.12.2004, Amtsbl. Schl.-H. 2005 S. 15) |
24.09.1997 |
Vereinbarung über die Gemeinsame Vereinbarung über die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Schleswig-Holstein - GGO vom 16. Dezember 1997 |
? |
[Der Text wurde im Februar 1998 als Broschüre von der Pressestelle der Landesregierung Schleswig-Holstein, Landeshaus, 24105 Kiel herausgegeben; bei Bedarf bitte dort anfordern.] |
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Vereinbarung über die Richtlinie zum Einsatz eines IT-gestützten Personal-Verwaltungs-Systems (PVS-Richtlinie) |
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Amtsbl. Schl.-H. 1998 S. 370 |
16.06.1998 |
Vereinbarung über die Rückforderung von Anwärterbezügen nach § 59 BBesG in Verbindung mit den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesGVwV) i. d. F. vom 11. Juli 1997 (GMBl. S. 314) und nach § 4 der Anwärtersonderzuschlagsverordnung (AnwSZV) vom 9. Mai 1998 |
NEIN |
(nicht veröffentlicht) |
28.12.1998 |
Vereinbarung über die Regelung des Einsatzes eines ressortübergreifenden lntranets in den obersten Landesbehörden Schleswig-Holstein |
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Amtsbl. Schl.-H. 1998 S. 817 |
01.07.1998 |
Vereinbarung über die Unterstützung und Absicherung der Teilnahme an der Modernisierung der Landesverwaltung (Modernisierungsvereinbarung und Beteiligung der Gewerkschaften) |
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Amtsbl. Schl.-H. 1998 S. 1028 |
14.12.1998 |
Vereinbarung über die Grundsätze für Zusammenarbeit und Führung |
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Amtsbl. Schl.-H. 1998 S. 1031 |
16.12.1998 |
Vereinbarung zum Mitarbeiter- und Vorgesetztengespräch |
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(Amtsbl. Schl.-H. S. 1042), geändert am 8. November 1999 (Amtsbl. Schl.-H. S. 626) |
16.12.1998 |
Vereinbarung zum Anforderungsprofil für Führungskräfte |
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Amtsbl. Schl.-H. S. 1053 |
16.12.1998 |
Vereinbarung zur Rückmeldung für Führungskräfte |
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(Amtsbl. Schl.-H. S. 1058), geändert am 8. November 1999 (Amtsbl. Schl.-H. S. 626), ergänzt am 3. März 2003 (Amtsbl. Schl.-H. S. 186), geändert 20. April 2005 - IV 143 - (Amtsbl. Schl.-H. S. 469) |
16.12.1998 |
Vereinbarung zur Umsetzung der Grundsätze für Zusammenarbeit und Führung, des Mitarbeiter- und Vorgesetztengesprächs, des Anforderungsprofils für Führungskräfte und der Rückmeldung für Führungskräfte |
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(Amtsbl. Schl.-H. S. 1063), geändert am 8. November 1999 (Amtsbl. Schl.-H. S. 626) |
16.12.1998 |
Vereinbarung über die Grundsätze der variablen Arbeitszeit |
JA |
(nicht veröffentlicht) |
21.12.1998 |
Aktenordnung für die schleswig-holsteinische Landesverwaltung (AktenO) |
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Amtsbl. Schl.-H. 1999 S. 260 |
08.06.1999 |
Vereinbarung über Teilzeitbeschäftigung in Form eines Sabbatjahres in der schleswig-holsteinischen Landesverwaltung |
JA |
Amtsbl. Schl.-H. 2009 S. 932 |
11.12.1990 Bekannt-machung: 17.08.2009 |
Vereinbarung über die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung in der Landesverwaltung im Rahmen eines betriebswirtschaftlich orientierten Buchungssystems (59er Vereinbg.-KLR) |
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Amtsbl. Schl.-H. S. 71 |
03.01.2000 |
Vereinbarung über Richtlinien für die Ausstellung von Dienstausweisen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der schleswig-holsteinischen Landesverwaltung |
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Amtsbl. Schl.-H. S. 132 |
03.02.2000 |
Vereinbarung über die Beurteilung der Beschäftigten des Landes Schleswig-Holstein (Beurteilungsrichtlinien - BURL) |
NEIN |
Amtsbl. Schl.-H. 2009 S. 482 - |
09.04.2009 |
Vereinbarung über die Neufassung der Richtlinien über die Einstellung, Beschäftigung und begleitende Hilfe schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung (Schwerbehindertenrichtlinie) |
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Amtsbl. Schl.-H. 2007 S. 621 |
05.07.2007 |
Vereinbarung nach § 59 Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein über die Einführung eines Verfahrens zur integrierten Ressourcensteuerung (Einführung Ressourcensteuerung) |
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Amtsbl. Schl.-H. S. 520 |
10.09.2001 |
Vereinbarung zur Personalentwicklung für Führungskräfte in der Landesverwaltung |
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Amtsbl. Schl.-H. 2001 S. 604 ergänzt am 3. März 2002 - IV 142 - (Amtsbl. Schl.-H. S. 186) |
12.11.2001 |
zum Qualifizierungskonzept für Angestellte des Landes Schleswig-Holstein für Funktionen der Allgemeinen Verwaltung (Qualifizierungskonzept) als Baustein des Personalentwicklungskonzeptes |
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Amtsbl. Schl.-H. 2001 S. 607 |
05.11.2011 |
Kraftfahrzeugrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein - KfzRL SH - |
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Amtsbl. Schl.-H. 2002 S. 145 |
18.02.2002 |
Vereinbarung über das Verfahren beim Nachweis der gesundheitlichen Eignung bei Ernennungen |
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Amtsbl. Schl.-H. 2009 S. 687 |
06.07.2009 |
Richtlinie über Telekommunikationsanlagen, Gebührenerfassung, -auswertung und ‑abrechnung von Dienst- und Privatgesprächsgebühren in Landesdienststellen (TKR 2004) |
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Amtsbl. Schl.-H. 2004 S. 832 |
18.10.2004 |
Entsprechende Anwendung der Entsendungsrichtlinien und der Beurlaubungsrichtlinien des Bundes auf die Beamtinnen und Beamten und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Schleswig-Holstein |
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Amtsbl. Schl.-H. 2004 S. 997 |
04.11.2004 |
Richtlinie zur Nutzung von Internet und E-Mail
Erläuterungen dazu! |
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Amtsbl. Schl.-H. 2009 S. 415 |
01.01.2010 |
Begleitung der Verwaltungsstrukturreform |
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Amtsbl. Schl.-H. 2005 S. 138 |
25.01.2005 |
über die Einführung und Anwendung eines zentralen digitalen Zeitsystems in der Landesverwaltung Schleswig-Holstein (+ 3 Anlagen) |
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GVOBl. 2012, 515 |
25.04.2012 |
Grundlagenvereinbarung zur Einführung und Nutzung des integrierten HR IT-Personalmanagementverfahrens - P&I als Grundlage für Vereinbarungen nach § 94 Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG) / § 59 Gesetz über Mitbestimmung der Personalräte (Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein - MBG Schl-H.) |
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Für KoPers |
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1. Ergänzungsvereinbarung zur Grundlagenvereinbarung über die Einführung und Nutzung des integrierten HR IT-Personalmanagementverfahrens - P&I nach § 59 Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (MBG Schl.-H.) |
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Für KoPers |
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2. Ergänzungsvereinbarung zur Grundlagenvereinbarung über die Einführung und Nutzung des integrierten HR IT-Personalmanagementverfahrens - P&I nach § 59 Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (MBG Schl.-H.) |
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Für KoPers |
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Vereinbarung nach § 59 MBG SH über die Einführung und den Einsatz der elektronischen Akte (E-Akte) |
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Amtsbl SH 2015, 82 |
06.01.2015 |
zur Personalentwicklung der Landesverwaltung |
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zur Änderung der Vereinbarungen zur Personalentwicklung der Landesverwaltung |
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02.11. 1999 |
zur Änderung der Vereinbarungen zur Personalentwicklung der Landesverwaltung |
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14. 04. 2005 |
Vereinbarung nach § 59
Mitbestimmungsgesetz |
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Gl.-Nr.: 2015.2 |
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Gemeinsame
Sichtweise zur Beteiligung der Personalräte in einer |
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Amtsbl SH 2015, 786-787 |
3. 2. 2015 |
Vereinbarung nach § 59 MBG SH zur Überführung von |
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Gl.-Nr.: 2015.2 |
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Rahmendienstvereinbarungen werden zwischen einem Ministerium und dem dortigen Hauptpersonalrat abgeschlossen.
Seit 2015 gibt es einen HPR W für alle an den staatlichen Hochschulen in SH Beschäftigten. Solche RDV wären also nicht im Ministerium selbst, sondern in allen Hochschulen gültig
Rahmendienstvereinbarungen |
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Derzeit existiert keine Rahmendienstvereinbarung im MSGWG für den nachgeordneten Bereich!
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Ehemals: BURL |
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Ehemals: Nichtraucherschutz |
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Ehemals: KLR-Einführung |
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